Wie miete ich einen Uniraum an?

Als ÖH genießen wir den Luxus, Uniräume anmieten zu können. Weil das PlusOnline leider etwas unübersichtlich ist, findet ihr hier die Anleitung, wie ihr Räume anmieten könnt. An dieser Stelle bitte nicht das Thema Brandschutzschulungen außer Acht lassen!

Rechtlicher Stand

Zunächst bedarf es sich über den rechtlichen Rahmen zu informieren, hier der Auszug aus dem HSG 2014

§ 5. (1) Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die in ihr vertretenen wahlwerbenden Gruppen haben das Recht, Veranstaltungen an allen Bildungseinrichtungen durchzuführen.

(2) Solche Veranstaltungen sind, sofern sie an einer Universität oder einer Pädagogischen Hochschule abgehalten werden, der Rektorin oder dem Rektor, sofern sie an einer Privatuniversität abgehalten werden, der Leiterin oder dem Leiter der Privatuniversität, sofern sie an einer Fachhochschule abgehalten werden, der Vertreterin oder dem Vertreter des Erhalters mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen. Bei Unterlassung der fristgerechten Anzeige geht das Recht auf Durchführung dieser Veranstaltung verloren. Das jeweils zuständige Organ bestimmt, welche Räume für welchen Zeitraum für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Veranstaltungen sind grundsätzlich öffentlich, jedoch kann der Zutritt erforderlichenfalls auf Angehörige der jeweiligen Bildungseinrichtung eingeschränkt und mit einer den räumlichen Verhältnissen entsprechenden Zahl begrenzt werden. Das jeweils zuständige Organ kann eine Veranstaltung innerhalb von 48 Stunden nach der Anzeige untersagen, wenn ihre Durchführung, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen geeigneter Räume, nur unter Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes sichergestellt werden könnte. In die Berechnung der Fristen sind Samstage, Sonn- und Feiertage nicht einzubeziehen. Entstehen der Bildungseinrichtung durch die Zurverfügungstellung der Räume über den ordentlichen Betrieb hinausgehende zusätzliche Kosten, so sind diese von der Veranstalterin oder dem Veranstalter gemäß Abs. 1 zu tragen. Die Einhebung einer angemessenen Kaution durch die Bildungseinrichtung für der Bildungseinrichtung durch die Abhaltung größerer gesellschaftlicher Veranstaltungen außerhalb des gesetzlichen Vertretungsauftrages allenfalls entstehende, über den ordentlichen Betrieb hinausgehende zusätzliche Kosten ist zulässig.

(3) Die Begrenzung des Zutritts zu Veranstaltungen und die Untersagung von Veranstaltungen hat durch Bescheid der Rektorin oder des Rektors der Universität oder der Pädagogischen Hochschule oder der Leiterin oder des Leiters der Privatuniversität oder der Vertreterin oder des Vertreters des Erhalters eines Fachhochschul-Studienganges zu erfolgen. Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Praktische Umsetzung

Gut, nachdem das rechtliche geklärt ist, geht es an die Raumbuchung. Die Raumbuchung erfolgt über meine.oeh-salzburg.at

Voraussetzung für eine Raumbuchung ist die Rechtevergabe an die Person durch den/die Voristzenden des Organs in der Mitgliederverwaltung. Eine Person kann nur Räume anmieten, wenn der/die Vorsitzende in der Mitgliederverwaltung > Person> Rechte > Raumbuchungen > bearbeiten gesetzt hat.

Eine Beantragung bei meine.oeh-salzburg.at muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Es handelt sich um eine Eingabemaske für die Felder des Raumbuchungsantrags der Universität Salzburg. Das ursprüngliche Raumbuchungsformular wird also durch unsere Online-Eingabemaske befüllt!

Da die Universität Salzburg auf die Bestätigung des Antrags durch den  Vorsitz besteht, sichten wir die Raumbuchung und geben unser Einverständnis. Nach Bestätigung des Antrags durch den Vorsitz ergeht das Raumbuchungsformular als PDF generiert und durch das Vorsitzbüro gestempelt an die Antragsteller*in. Die Anträge sind selbst an die Entsprechenden Stellen der Universität Salzburg zu schicken. 

Der Ablauf lautet wie folgt:

  1. Raumbuchungsantrag online stellen
  2. Bearbeitung & Genehmigung durch den Vorsitz
  3. der Raumbuchungsantrag ergeht als PDF gestempelt & unterschrieben an den/die Antragsteller*in
  4. der/die Antragsteller*in muss den Antrag anschließend an die entsprechende Raumverwaltung per E-Mail schicken
  5. die E-Mailadressen der Raumverwaltungen an den Fakultäten stehen auf dem PDF Antrag gleich am Anfang

Bei Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme an sekretariat@oeh-salzburg.at

Auf einen Blick

Raumbuchungen Infos Uni Salzburg

Leitfaden zur Raumbuchung

Kenne deine Rechte im HSG 2014