Wie miete ich einen Uniraum an?
Als ÖH genießen wir den Luxus, Uniräume anmieten zu können. Weil das PlusOnline leider etwas unübersichtlich ist, findet ihr hier die Anleitung, wie ihr Räume anmieten könnt. An dieser Stelle bitte nicht das Thema Brandschutzschulungen außer Acht lassen!
Rechtlicher Stand
Zunächst bedarf es sich über den rechtlichen Rahmen zu informieren, hier der Auszug aus dem HSG 2014
§ 5. (1) Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die in ihr vertretenen wahlwerbenden Gruppen haben das Recht, Veranstaltungen an allen Bildungseinrichtungen durchzuführen.
(2) Solche Veranstaltungen sind, sofern sie an einer Universität oder einer Pädagogischen Hochschule abgehalten werden, der Rektorin oder dem Rektor, sofern sie an einer Privatuniversität abgehalten werden, der Leiterin oder dem Leiter der Privatuniversität, sofern sie an einer Fachhochschule abgehalten werden, der Vertreterin oder dem Vertreter des Erhalters mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen. Bei Unterlassung der fristgerechten Anzeige geht das Recht auf Durchführung dieser Veranstaltung verloren. Das jeweils zuständige Organ bestimmt, welche Räume für welchen Zeitraum für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Veranstaltungen sind grundsätzlich öffentlich, jedoch kann der Zutritt erforderlichenfalls auf Angehörige der jeweiligen Bildungseinrichtung eingeschränkt und mit einer den räumlichen Verhältnissen entsprechenden Zahl begrenzt werden. Das jeweils zuständige Organ kann eine Veranstaltung innerhalb von 48 Stunden nach der Anzeige untersagen, wenn ihre Durchführung, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen geeigneter Räume, nur unter Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes sichergestellt werden könnte. In die Berechnung der Fristen sind Samstage, Sonn- und Feiertage nicht einzubeziehen. Entstehen der Bildungseinrichtung durch die Zurverfügungstellung der Räume über den ordentlichen Betrieb hinausgehende zusätzliche Kosten, so sind diese von der Veranstalterin oder dem Veranstalter gemäß Abs. 1 zu tragen. Die Einhebung einer angemessenen Kaution durch die Bildungseinrichtung für der Bildungseinrichtung durch die Abhaltung größerer gesellschaftlicher Veranstaltungen außerhalb des gesetzlichen Vertretungsauftrages allenfalls entstehende, über den ordentlichen Betrieb hinausgehende zusätzliche Kosten ist zulässig.
(3) Die Begrenzung des Zutritts zu Veranstaltungen und die Untersagung von Veranstaltungen hat durch Bescheid der Rektorin oder des Rektors der Universität oder der Pädagogischen Hochschule oder der Leiterin oder des Leiters der Privatuniversität oder der Vertreterin oder des Vertreters des Erhalters eines Fachhochschul-Studienganges zu erfolgen. Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Praktische Umsetzung
Die Buchung erfolgt über das digitale Raumbuchungstool der PLUS:
https://axapp.sbg.ac.at/ords/f?p=1440:50:6360872576733::
Damit ist es nicht mehr notwendig, dass ihr über meine:ÖH einen entsprechenden Raumbuchungsantrag generiert und das PDF dann an das betreffende Fakultätsbüro übermittelt werden muss. Ihr könnt alles direkt über diese Online-Plattform machen und dort auch angeben, ob die Buchung etwa als StV/Fakultätsvertretung/Referat oder Universitätsvertretung passiert.
Jedem Raumbuchungsantrag, den ihr mit dem online-Formular der Uni stellt, ist eine vom ÖH-Vorsitz gestempelte und unterschriebene Bestätigung anzufügen. Wenn ihr also einen Raum an der Uni buchen wollt, schreibt uns bitte eine kurze E-Mail an vorsitz@oeh-salzburg (cc: sekreteriat@oeh-salzburg.at) mit der Bezeichnung des Raumes, des Titels der Veranstaltung und dem Termin (Tag, Zeitraum). Dann stellen wir euch diese Bestätigung aus, die dann unter Punkt 7 als Anlage beim Online-Buchungsformular hochgeladen werden kann (ebenso wie andere allfällige Dateien).
Kenne deine Rechte im HSG 2014