Basiswissen

Ausstattungsliste Uni

Das HSG 2014 regelt im §14, dass uns als Hochschülerinnen und Hochschülerschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Räume insbesondere innerhalb der Gebäude der jeweiligen Bildungseinrichtung und eine dem Standard der Zentralen Verwaltung der Bildungseinrichtung entsprechende Büroausstattung zur Verfügung zu gestellt bekommen muss. Mit diesem Service ist auch die Inventarisierungspflicht verbunden: §14 (2) Die zur Verfügung…

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Anrechnung von ECTS durch ÖH Tätigkeiten

Wer als Studierendenvertreter*in aktiv ist, bekommt für seinen Aufwand auch ECTS. Die Anwendung und Anrechenbarkeit sorgt häufig für Verwirrung, weshalb es sich lohnt, hier Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich gilt: „ÖH ECTS“ reduzieren Anrechnungspunkte, man bekommt auf diese Reduktion keine Note. §31 Abs. 3 HSG 2014:  Zeiten als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter ersetzen die in den Curricula…

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Corporate Design der ÖH Uni Salzburg

Der Begriff Corporate Design [ˈkɔːpəɹɪt di’zaɪ̯n] (CD) bzw. Unternehmens-Erscheinungsbild bezeichnet einen Teilbereich der Unternehmens-Identität (corporate identity) und beinhaltet das gesamte, einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation. Dazu gehören vorrangig die Gestaltung der Kommunikationsmittel (Wortzeichen= Firmenschriftzug | Bildzeichen = Firmensignet | Wort-Bild-Zeichen = kombiniertes Firmensignet) In diesem Paper findet ihr eine simple Auflistung unserer CD Vorgaben. Die Schriften  findet ihr vielleicht online, wir werden sie leider nicht online stellen (dürfen). Solltet…

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Wie miete ich den Frei:Raum?

Der ÖH frei:raum in der Kaigasse wird vom Organisationsreferat verwaltet. Wir verwalten aber den Raum nicht bloß, sondern sind engagiert, dass dieser Raum für Projekte und Veranstaltungen verwendet wird. Dazu sind alle Studis herzlich eingeladen. Die Buchungen des Frei:Raums werden online vorgenommen. Die Digitalisierung hilft uns, den Überblick zu bewahren. Der Frei:Raum kann von allen…

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Plagiatscan

Ende 2014 wurde in der neuesten Überarbeitung des Universitätsgesetz (UG 2002) auch der Plagiatsbegriff überarbeitet, genauer definiert und die Strafen verschärft. Doch Strafen können keine bessere Aufklärung, keine bessere Hilfestellungen und keine verbesserte Betreuung ersetzen. Und so kann, besonders unter Zeitdruck wenn wieder einmal 4 Seminararbeiten gleichzeitig geschrieben werden wollen, mal ein Fehler unterlaufen. Wir…

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