Anrechnung von ECTS durch ÖH Tätigkeiten

Wer als Studierendenvertreter*in aktiv ist, bekommt für seinen Aufwand auch ECTS. Die Anwendung und Anrechenbarkeit sorgt häufig für Verwirrung, weshalb es sich lohnt, hier Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich gilt: „ÖH ECTS“ reduzieren Anrechnungspunkte, man bekommt auf diese Reduktion keine Note.

§31 Abs. 3 HSG 2014:  Zeiten als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter ersetzen die in den Curricula vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkte für im Curriculum entsprechend gekennzeichnete Module oder Lehrveranstaltungen sowie für frei zu wählende Module oder frei zu wählende Lehrveranstaltungen (z. B. freie Wahlfächer), für jedes Semester, in welchem eine derartige Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird, in folgendem Ausmaß:

  1. für die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen und die Referentinnen und Referenten sowie die stellvertretenden Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten um je acht ECTS-Anrechnungspunkte,
  2. für die Vorsitzenden der Organe gemäß § 15 Abs. 2 und der Studienvertretungen sowie die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen um je sechs ECTS-Anrechnungspunkte,
  3. für die Mandatarinnen und Mandatare in der Bundesvertretung, den Hochschulvertretungen, den Organen gemäß § 15 Abs. 2 und den Studienvertretungen um je sechs ECTS-Anrechnungspunkte,
  4. für alle anderen Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter um je zwei ECTS-Anrechnungspunkte.

Die Wortfolge „eine derartige Tätigkeit“ impliziert, dass bei der Ausübung mehrer Funktionen nur eine Tätigkeit Auswirkungen auf die Reduktion der vorgesehenen ECTS Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer hat. Sieht ein Curriculum keine freien Wahlfächer oder ergänzende Studien oder Module, die soziale Kompetenz oder Soft Skills vermitteln, vor, besteht kein Rechtsanspruch auf die Reduktion von ECTS Anrechnungspunkten. /vgl. Gruber, Stangl 2015

Zusammenfassend sollte also festgehalten werden: Mehrere Tätigkeiten während des Semesters lassen sich nicht doppelt anrechnen (!). Wer beispielsweise als Sachbearbeiter*in, aber auch in einem Gremium wie der Curricularkommission gleichzeitig aktiv ist/war, kann sich nur eine Position pro Semester anrechnen lassen. Die Anrechnung nimmt das jeweilige Prüfungsreferat vor.

Wie bekomme ich den Antrag?

Nachweise sind nach Registrierung bei meine.oeh-salzburg.at automatisch generierbar.

Der Antrag auf Anerkennung für freie Wahlfächer wird unter meine.oeh-salzburg.at > Nachweise für deine ÖH Tätigkeit > ECTS Nachweis automatisch generiert. Tätigkeiten für gewählte Ämter, also Mandate, müssen vom Vorsitz der Wahlkommission unterschrieben werden. Tätigkeiten für entsandte Ämter (oder durch die UV gewählt) (Sachbearbeiter*innen, Helfer*innen, Referent*innen) werden vom Vorsitz der ÖH Uni Salzburg bestätigt und sind bei der Antragsgenerierung schon automatisch gestempelt. 

Kontakt Vorsitzender der Wahlkommission:

Info, 13.11.2023: An der Universität Salzburg gibt es aktuell keine für die ÖH zuständige Wahlkommission, das Ausstellen von Bestätigungen seitens der Wahlkommission ist derzeit nicht möglich. Bei Fragen bitte an vorsitz@oeh-salzburg.at wenden. Es erfolgt ein Update, sobald vom Rektorat eine neue Wahlkommission eingesetzt wurde.

Es fehlen Zeiten?

Zeiten ab Tag bis dato werden vom Vorsitz des entsprechen Organs nachgetragen. Um bestehende Funktionen nachzutragen, bitte an den Organ-Vorsitz wenden.

Zeiten ab Tag X bis Tag Y, also „abgeschlossene“ Funktionen, werden durch den UV-Vorsitz nachgetragen. Um Zeiten abgeschlossener Funktionen nachzutragen bitte an vorsitz@oeh-salzburg.at wenden.