Checkliste: Sitzungen
Ihr müsst zu mindestens 2 ordentliche Sitzungen im Semester einladen. Außerhalb dessen, könnt ihr natürlich noch mehr ordentliche und/oder außerordentliche Sitzungen abhalten. Alles was ihr dazu wissen müsst, findet ihr in der ÖH Satzung. (Achtet darauf, immer die aktuellste Fassung zu benutzen.) Die Einladungsfrist für ordentliche Sitzungen innerhalb der Vorlesungszeit beträgt 1 Woche. Außerdem müsst ihr gewisse Formalia bei der Einberufung beachten, die ihr alle in der ÖH Satzung unter §4 und §5 findet.
Um euch das Leben ein wenig zu erleichtern, haben wir euch eine „leere“ Einladung zusammengestellt, die ihr nach euren Wünschen nur noch ausfüllen müsst. Es ist auch ratsam, sich immer die aktuellste Version der Satzung parat zu haben.
Checkliste für ordentliche Sitzungseinladungen:
- Die Sitzung findet in frühestens 7 Tagen statt. § 4 Abs 2 ÖH Satzung
- Liegt ein Antrag auf Abwahl durch Neuwahl von jemand aus dem Vorsitzteam, erstreckt sich die Einladungsfrist auf zwei Wochen. § 3 Abs 3 ÖH Satzung iVm § 33 Abs 5 HSG 2014
- Außerhalb der Vorlesungszeit erstreckt sich die Einladungsfrist ebenso auf 2 Wochen. § 4 Abs 3a ÖH Satzung
- Die Einladung beinhaltet: Datum, Zeit, Ort und die vorgeschlagene Tagesordnung samt allen zugehörigen Anträgen und Unterlagen für die Sitzung § 4 Abs 5 ÖH Satzung
- Die Einladung wurde an alle Mitglieder (Mandatar_innen) per E-Mail an ihre Studierendenadressen geschickt. § 4 Abs 2 ÖH Satzung
Wie ihr so eine Sitzung leiten könnt, bzw. was für Anträge gestellt werden können, könnt ihr ganz leicht in der ÖH Satzung nachlesen von § 3 bis § 11.
Was gerne vergessen wird:
- die_der Vorsitzende hat den ordnungsgemäßen Verlauf der Sitzung sicherzustellen (versch. Mittel dazu: § 8 Abs 2 lit a bis d ÖH Satzung)
- Über diese Anträge muss unverzüglich ohne weitere Wortmeldung abgestimmt werden (siehe § 8b Abs 4 ÖH Satzung):
a) Vertagung des Gegenstandes,
b) Schluss der Rednerinnenliste zu einem Tagesordnungspunkt,
c) Schluss der Rednerinnenliste zu einem Antrag,
d) Schluss der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt,
e) Schluss der Debatte zu einem Antrag
- die höchstzulässige Redezeit beträgt 5 Minuten pro Wortmeldung
- Stimmenthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimme
Die verschiedenen Anträge sind geregelt in § 10 der ÖH Satzung, zu unterscheiden sind:
- Hauptantrag: zu einem Tagesordnungspunkt zuerst gestellter Antrag
- Gegenantrag: vom Hauptantrag wesentlich verschieden, mit ihm nicht vereinbar
- Zusatzantrag: erweitert oder beschränkt den Haupt- bzw. den Gegenantrag
- Initiativantrag: ein zu einem bestehenden Tagesordnungspunkt ad hoc eingebrachter Antrag
Die Protokolle werden in § 11 der ÖH Satzung geregelt. Sie müssen folgende Punkte auf jeden Fall beinhalten: Tagesordnung, Ort, Datum, Beginn und Ende der Sitzung, die Namen der anwesenden bzw. nicht anwesenden Mitglieder des Organs zu enthalten, die gestellten Anträge und die Beschlüsse, die Art der Beschlussfassung, das Ergebnis der Abstimmungen bzw. Wahlen mit den Stimmenverhältnissen sowie den Verlauf der Sitzung in wesentlichen Belangen wiederzugeben.